Unterschiede Überbrückungshilfe I und II
Nachfolgend haben wir einige wichtige Unterschiede zwischen den Überbrückungshilfen I und II zusammengestellt:
Überbrückungshilfe I
Überbrückungshilfe II
Bis wann können Anträge gestellt werden?
Umsatzeinbruch
Begrenzung nach Anzahl der Mitarbeiter*innen
Höhe der Überbrückungshilfe in % von Fixkosten
Wie werden Personalkosten berücksichtigt?
- Dezember 2020
April/Mai 2019 zu 2020 min. 60 %
Ja:
€ 3.000 bis 5 AN
€ 5.000 bis 10 AN
€ 50.000 über 10 AN
80% bei Umsatzrückgang > 70 %
50% bei Umsatzrückgang 50 > 70 %
Soweit nicht vom KUG erfasst:
10% der sonstigen Fixkosten pauschal
- Dezember 2020
• April bis August an 2 zusammenhängenden Monaten min. 50 %
oder
• Durchschnitt April bis August min. 30 %
Nein
90% bei Umsatzrückgang > 70 %
60 % bei Umsatzrückgang 50 > 70 %
40 % bei Umsatzrückgang 30 > 50 %
Soweit nicht vom KUG erfasst:
20 % der sonstigen Fixkosten
Stand: 11.11.2020