In vielen Betrieben erhalten Mitarbeitende ein Weihnachtsgeld ausgezahlt. Doch wie ist das lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen?
Viele Beschäftigte freuen sich jedes Jahr über ein Weihnachtsgeld. Etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland bekommen diese Sonderzahlung. Bei tarifgebundenen Betrieben sind es sogar über 85 Prozent.
Was ist Weihnachtsgeld?
Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers zum normalen Gehalt. Es wird häufig im November zusammen mit dem Monatslohn ausgezahlt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht.
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld typischerweise?
Die Höhe des Weihnachtsgeldes fällt sehr unterschiedlich aus. In vielen Fällen entspricht es einem halben bis ganzen Monatsgehalt, kann jedoch von Unternehmen zu Unternehmen stark variieren. Manche Betriebe zahlen auch einen festen Pauschalbetrag, unabhängig vom jeweiligen Gehalt. Ausschlaggebend sind hier oft firmeninterne Regelungen, Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.
Wann besteht ein Anspruch?
Ein Anspruch kann sich aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Auch wenn der Arbeitgeber über mehrere Jahre regelmäßig Weihnachtsgeld gezahlt hat, kann daraus eine sogenannte „betriebliche Übung“ entstehen. Wer das vermeiden will, sollte bei der Zahlung ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinweisen („freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft“).
Weihnachtsgeld bei Krankheit: Gibt es Abzüge?
Viele fragen sich: Was passiert mit dem Weihnachtsgeld, wenn man im Laufe des Jahres krankheitsbedingt ausfällt? Die gute Nachricht vorweg: Solange Ihr Anspruch auf Weihnachtsgeld im Arbeits-, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist, bleibt er grundsätzlich auch bei Krankheit erhalten.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Eine Kürzung des Weihnachtsgelds ist nur dann möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Dabei gilt: Ohne eine klare vertragliche Regelung darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld wegen Krankheit nicht einfach kürzen.
Gibt es eine entsprechende Vereinbarung, darf laut Gesetz auch nicht unbegrenzt gekürzt werden. Die Reduzierung ist begrenzt – pro Krankheitstag darf maximal 25 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes abgezogen werden. Das ist insbesondere im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 4a) geregelt. Kurz gesagt: Wer krank ist, muss sich um sein Weihnachtsgeld in der Regel keine Sorgen machen – es sei denn, der Vertrag sagt ausdrücklich etwas anderes.
Wie wird Weihnachtsgeld behandelt?
Das Weihnachtsgeld zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es wird als sogenannter sonstiger Bezug versteuert – ähnlich wie das Urlaubsgeld. In der Sozialversicherung gilt es als Einmalzahlung. Damit unterliegt es ebenfalls der Beitragspflicht, allerdings nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Wie berechnet man die Lohnsteuer auf Weihnachtsgeld?
Die Berechnung der Lohnsteuer auf Weihnachtsgeld erfolgt nach einem speziellen Verfahren, das sich von der normalen Lohnabrechnung unterscheidet. Hier wird das Weihnachtsgeld als „sonstiger Bezug“ betrachtet und die Steuer einfach nachfolgend bestimmt:
- Zunächst wird ermittelt, wie viel Lohnsteuer auf den normalen zu erwartenden Jahresarbeitslohn entfällt.
- Anschließend wird der Jahresarbeitslohn inklusive Weihnachtsgeld berechnet – und dazu die entsprechende Jahreslohnsteuer.
- Die Differenz der beiden Beträge zeigt, wie viel Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld entfällt.
Damit wird klar: Das Weihnachtsgeld wird nicht einfach als zusätzliches Monatsgehalt besteuert, sondern fließt in eine Jahresbetrachtung mit ein. Das kann manchmal dazu führen, dass netto nur ein überschaubarer Betrag übrig bleibt.
Ein kleines Rechenbeispiel zur Veranschaulichung:
Angenommen, eine Arbeitnehmerin verdient monatlich 3.000 Euro brutto und erhält im Dezember ein volles Weihnachtsgeld. Die Lohnsteuer auf das normale Jahresgehalt (12 x 3.000 Euro) wird berechnet, anschließend die Steuer auf das Gesamtjahreseinkommen einschließlich Weihnachtsgeld (13 x 3.000 Euro). Die Differenz ergibt die Lohnsteuer, die vom Weihnachtsgeld einbehalten wird.
Wer es ganz genau wissen möchte: Ein Lohnsteuerrechner im Internet, etwa von offiziellen Finanzbehörden oder großen Wirtschaftsmedien, kann helfen, die persönliche Steuerlast auf das Weihnachtsgeld konkret zu ermitteln.
In der Sozialversicherung gilt es als Einmalzahlung. Damit unterliegt es ebenfalls der Beitragspflicht, allerdings nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Sonderfall: Weihnachtsgeld-Auszahlung im Januar
Was passiert, wenn das Weihnachtsgeld nicht wie üblich im November, sondern erst zusammen mit dem Dezemberlohn im Januar überwiesen wird? Ganz einfach: Die Lohnsteuer wird für das Weihnachtsgeld in dem Monat fällig, in dem die Zahlung tatsächlich erfolgt – also im Januar. Das gilt selbst dann, wenn der Anspruch auf das Weihnachtsgeld eigentlich schon im Vorjahr entstanden ist.
In der Praxis bedeutet das:
- Das Weihnachtsgeld wird in die Lohnabrechnung des Januar aufgenommen und hier versteuert.
- Der Dezemberlohn hingegen bleibt im Jahr seines Entstehens und wird entsprechend im Dezember abgerechnet.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann das Auswirkungen auf die Steuerlast im betreffenden Jahr haben, insbesondere dann, wenn größere Einmalzahlungen ins neue Jahr verschoben werden. Ein Blick auf die Lohnabrechnung hilft, den Überblick zu behalten.
Fazit: Das Weihnachtsgeld ist eine schöne Anerkennung für die geleistete Arbeit im Jahr. Arbeitgeber können damit Motivation und Wertschätzung zeigen. Wichtig ist jedoch, die rechtlichen und steuerlichen Regelungen im Blick zu behalten.