In vielen Betrieben erhalten Mitarbeitende ein Weihnachtsgeld ausgezahlt. Doch wie ist das lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen?

Viele Beschäftigte freuen sich jedes Jahr über ein Weihnachtsgeld. Etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland bekommen diese Sonderzahlung. Bei tarifgebundenen Betrieben sind es sogar über 85 Prozent.

Was ist Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers zum normalen Gehalt. Es wird häufig im November zusammen mit dem Monatslohn ausgezahlt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht.

Wann besteht ein Anspruch?

Ein Anspruch kann sich aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Auch wenn der Arbeitgeber über mehrere Jahre regelmäßig Weihnachtsgeld gezahlt hat, kann daraus eine sogenannte „betriebliche Übung“ entstehen. Wer das vermeiden will, sollte bei der Zahlung ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinweisen („freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft“).

Wie wird Weihnachtsgeld behandelt?

Das Weihnachtsgeld zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es wird als sogenannter sonstiger Bezug versteuert – ähnlich wie das Urlaubsgeld. In der Sozialversicherung gilt es als Einmalzahlung. Damit unterliegt es ebenfalls der Beitragspflicht, allerdings nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Fazit: Das Weihnachtsgeld ist eine schöne Anerkennung für die geleistete Arbeit im Jahr. Arbeitgeber können damit Motivation und Wertschätzung zeigen. Wichtig ist jedoch, die rechtlichen und steuerlichen Regelungen im Blick zu behalten.