Die Finanzverwaltung hat die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten aktualisiert – insbesondere im Hinblick auf die ab 2025 verpflichtende E‑Rechnung im B2B‑Bereich. Für Unternehmen ist wichtig: Die grundsätzlichen Nachweispflichten bleiben bestehen, werden aber um digitale Anforderungen ergänzt.
Rechnungsanforderungen im Überblick
Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR
Erforderlich sind:
- Name und Anschrift des Restaurants
- Ausstellungsdatum
- Leistungsbeschreibung (z. B. „Speisen und Getränke“)
- Leistungszeitpunkt
- Rechnungsbetrag
Rechnungen über 250 EUR
Zusätzlich notwendig:
- Steuernummer oder USt‑ID des Restaurants
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Name des bewirtenden Unternehmers
Ab 2025 müssen Leistungen zwischen Unternehmern grundsätzlich als E‑Rechnung ausgestellt werden – es gelten jedoch Übergangsfristen.
Was bleibt unverändert?
Damit Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgabe anerkannt werden, müssen weiterhin folgende Angaben vollständig vorliegen:
- Ort und Datum der Bewirtung
- Teilnehmer
- Anlass / geschäftlicher Hintergrund
- Höhe der Aufwendungen
Bei Bewirtungen in Restaurants gilt zusätzlich:
Die Rechnung muss den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Wird dort ein elektronisches Kassensystem mit TSE eingesetzt, muss die Rechnung entsprechend erzeugt worden sein.
Digital oder elektronisch? Alles zulässig – aber korrekt aufbewahrt
Die Finanzverwaltung hat klargestellt:
- Elektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen werden anerkannt.
- Eigenbelege (z. B. Aufzeichung der Teilnehmer/Anlass der Bewirtung) bleiben zulässig, müssen aber:
- zeitnah erstellt oder ergänzt werden,
- eindeutig der Bewirtungsrechnung zugeordnet sein,
- digital signiert oder freigegeben werden,
- und der Zeitpunkt der Signierung muss dokumentiert werden.
Die Aufbewahrung muss GoBD‑konform erfolgen – also unveränderbar, vollständig und nachvollziehbar.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
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- Passen Sie Ihre internen Prozesse frühzeitig an die E‑Rechnungspflicht und die GoBD‑Anforderungen an.
- Stellen Sie sicher, dass Bewirtungsbelege – insbesondere Eigenbelege – vollständig, korrekt und digital geprüft werden.
- Nutzen Sie vorhandene Dokumentenmanagement‑Systeme, um Signaturen und Unveränderbarkeit sicherzustellen.