Neue steuerliche Meldepflichten für Kryptodienstleister ab 2026
Mit dem neuen Kryptowerte‑Steuertransparenzgesetz (KStTG) schafft der Gesetzgeber erstmals eine umfassende steuerliche Meldepflicht für Anbieter von Dienstleistungen rund um digitale Vermögenswerte. Ziel ist es, Transparenz über Transaktionen mit Kryptowerten zu schaffen – ein Bereich, der bislang nur eingeschränkt nachvollziehbar war.
Was bedeutet das für den Kryptomarkt?
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Anbieter von Kryptowerte‑Dienstleistungen jährlich umfangreiche Nutzer‑ und Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
Die Pflicht gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, wenn sie deutsche Steuerpflichtige betreuen.
Welche Anbieter sind betroffen?
Meldepflichtig sind insbesondere Unternehmen, die folgende Leistungen erbringen:
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten
- Handel und Tausch
- Übertragungs‑ und Zahlungsdienstleistungen
- Beratung oder sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten
Die Definition von „Kryptowerten“ ist technologieoffen und umfasst alle digitalen Vermögenswerte, die auf Blockchain‑ oder vergleichbaren Technologien basieren.
Welche Daten müssen gemeldet werden?
Die Anbieter müssen dem BZSt jährlich u. a. folgende Informationen übermitteln:
Nutzerdaten
- Name und Anschrift
- Steueridentifikationsnummer
- Geburtsdatum und Geburtsort
Transaktionsdaten
- Art und Anzahl der verwalteten bzw. gehandelten Kryptowerte
- Wert und Zeitpunkt der Transaktionen
- Tauschvorgänge zwischen Kryptowerten und Fiat‑Währungen (z. B. Euro)
- Übertragungen von Kryptowerten zwischen Wallets
Diese Vorgaben gelten zusätzlich zu bereits bestehenden Meldepflichten, z. B. aus dem Finanzkonten‑Informationsaustauschgesetz.
Zeitplan und Geltungsbeginn
- Inkrafttreten: 1. Januar 2026
- Erster Meldezeitraum: Kalenderjahr 2026
- Erste Meldung: voraussichtlich im Jahr 2027
Unternehmen und Dienstleister sollten sich daher rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen.
Was bedeutet das für Steuerpflichtige?
Für Nutzer von Kryptodienstleistungen wird erwartet, dass ihre Transaktionen künftig automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Damit steigt die Transparenz gegenüber den Steuerbehörden erheblich – und gleichzeitig die Notwendigkeit korrekter eigener Steuerangaben.
Beachten Sie, dass Einkünfte aus Transaktionen von Kryptowährungen beim Vorliegen bestimmter Kriterien bereits bisher steuerpflichtig waren. Die Neuregelung der Meldepflichten führt lediglich zu einer erhöhten Transparenz.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einordnung Ihrer Kryptotransaktionen oder bei der steuerlichen Dokumentation benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.