Das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht wurde im Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Es stimmt inhaltlich mit der ursprünglich vom Bundestag beschlossenen Fassung überein mit folgender Ausnahme:

Entlastungsprämie

Die vom Bund als Reaktion auf die hohen Energie- und Spritkosten infolge des Iran-Kriegs geplante, steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für Arbeitnehmer wird nicht umgesetzt. Nach der Ablehnung im Bundesrat wird die Bundesregierung das Vorhaben nicht weiterverfolgen, hält jedoch an dem Plan fest, angesichts der gestiegenen Energiepreise eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen.

Grunderwerbssteuerliche Gesamthandsfiktion für Personengesellschaften

Die Befristung zum 31.12.2026 der Steuerfreiheit für Übertragungen von Grundstücken in eine Personengesellschaft oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen wurde aufgehoben. Die grunderwerbsteuerliche Gesamthandsfiktion für Personengesellschaften gemäß §24 GrEStG gilt nun unbefristet. Grundstücksübertragungen zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern bleiben unter bestimmten Voraussetzungen grunderwerbssteuerfrei. Das zum 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts hatte das zivilrechtliche Konzept des „Gesamthandsvermögens“ abgeschafft, so dass ohne den §24 GrEStG die Steuerbefreiungen wirkungslos geworden wären. Die Vorschrift sorgt dafür, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbssteuer weiterhin so behandelt werden, als gäbe es ein Gesamthandsvermögen.