Der Bundestag verabschiedete am 9. Juli 2026 ein Gesetz, das es den Familienkassen ermöglicht, das steuerrechtliche Kindergeld nach einer Geburt künftig auch ohne vorherigen Antrag auszuzahlen.

Diese beleglose Auszahlung soll erfolgen, wenn alle entscheidenden Fakten vorliegen, der Anspruch zweifelsfrei ist und die Kontoverbindung bekannt ist. Dadurch wird Bürokratie abgebaut, ohne das Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen zu erhöhen. Der Bundesrat muss dem Entwurf noch zustimmen.

Umsetzung in zwei Phasen:Das Gesetz tritt 2027 in Kraft und die Automatisierung erfolgt im selben Jahr in zwei aufeinanderfolgenden Phasen:

  • In Stufe eins (voraussichtlich März 2027) wird das Kindergeld für jedes weitere Kind an den bisherigen Empfänger ausgezahlt, sofern bereits ein älteres Geschwisterkind existiert.
  • In Stufe zwei (voraussichtlich November 2027) folgt die antragslose Zahlung auch für das erste Kind. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind mit mindestens einem Elternteil in Deutschland lebt, der Kontoinhaber inländisch arbeitet und eine IBAN vorliegt.

Das neue Verfahren im Einzelnen:

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt nach der Geburt eine Steuer-ID. Die Daten fließen automatisch vom Standesamt über die Meldebehörden zum BZSt und von dort weiter an die Familienkasse.

Sobald eine IBAN vorliegt, kann das Geld direkt an einen Elternteil überwiesen werden. Um die Auszahlung zu beschleunigen, können Bürger ihre Kontodaten schon jetzt über das ELSTER-Portal oder die App IBAN+ hinterlegen.

Mit diesem neuen Vorgehen wird es den Familien erspart, amtlich bekannte Informationen wiederholen zu müssen.