Erhöhte Prüfungsrisiken bei Sachbezugsgutscheinen
Seit der Reform des Sachbezugsrechts durch das Jahressteuergesetz 2019 gelten strenge Abgrenzungen zwischen Geldleistung und Sachbezug (§ 8 EStG). Gutscheine oder Geldkarten gelten erst dann als steuerlich begünstigter Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und bestimmte Konditionen erfüllen, etwa gemäß § 2 ZAG. Seit dem 1.1.2022 ist dies klar geregelt – doch bereiten die konkreten Ausgestaltungen weiterhin Schwierigkeiten.
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