Gebäudeabschreibung: Finanzverwaltung gibt starre Nachweispflichten auf
Die Finanzverwaltung hat ihre bisherige Haltung zur Abschreibung von Gebäuden bei einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer deutlich gelockert. Künftig können Sie flexibler und mit verschiedenen Methoden nachweisen, dass ein Gebäude schneller an Wert verliert als gesetzlich unterstellt. Damit wird eine wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) nun umgesetzt.
Was hat sich geändert?
Bisher galt:
Wer eine kürzere Nutzungsdauer für ein Gebäude geltend machen wollte, musste […]









