Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 2. September 2026 den Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Ziel ist es, das Arbeitskräfte- und Wachstumspotenzial mit einer entsprechenden Gegenfinanzierung langfristig zu stärken. Als nächsten Schritt wird das Einkommensteuerreformgesetz vom Bundestag geprüft und mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedet.
Welche Änderungen sind geplant?
Höherer Grundfreibetrag
- Der steuerfreie Grundfreibetrag wird in 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro und in 2028 auf 12.900 Euro angehoben. Damit bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei und die Einkommensteuer sinkt für viele Steuerpflichtige.
Anhebung Kindergeld
- Das Kindergeld steigt zum 01.01.2027 von derzeit 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat, ab 01.01.2028 auf 272 Euro.
Erhöhung Kinderfreibeträge
- Zum 01.01.2027 wird der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes angehoben für jeden Elternteil von 3.414 Euro auf 3.564 Euro, zusammen von 6.828 Euro auf 7.128 Euro.
- Zum 01.01.2028 soll der Freibetrag je Elternteil auf 3.654 Euro, zusammen auf 7.308 Euro, steigen.
- Der Betreuungs- und Erziehungs- beziehungsweise Ausbildungsfreibetrag bleibt unverändert bei 1.464 Euro pro Elternteil, für beide Elternteile bei 2.928 Euro. Somit erhöht sich der gesamte steuerliche Freibetrag je Elternteil in 2027 von 4.878 Euro auf 5.028 Euro (für beide Elternteile von 9.756 Euro auf 10.056 Euro) und in 2028 je Elternteil auf 5.118 Euro (für beide Elternteile auf 10.236 Euro).
Anstieg Arbeitnehmer- Pauschbetrag
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird ab 2027 von 1.230 Euro auf 1.430 Euro erhöht. Hierdurch kommen 200 Euro mehr Werbungskosten zum Ansatz ohne Nachweise einreichen zu müssen.
Höhere Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagszuschläge:
- Zum 01.01.2027 wird der maximal begünstigte Grundlohn für steuerfreie Zuschläge bei Sonntags- und Feiertagsarbeit von 50 Euro auf 75 Euro je Stunde angehoben. Für Nachtarbeit bleibt die Grenze bei 50 Euro. Beschäftigte mit höheren Stundenlöhnen können hierdurch größere Teile ihrer Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei erhalten.
Absenkung Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ab 2027:
- Für Handwerkerleistungen können ab 01.01.2027 anstelle von 20 Prozent der Aufwendungen und maximal 1.200 Euro nur noch 15 Prozent der Aufwendungen und maximal 900 Euro im Jahr von der Steuer abgezogen werden. Die steuerliche Förderung von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter wird hiermit reduziert. Der Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse bleibt unangetastet.
Neue Spitzenbelastung für hohe Einkommen ab 01.01.2027:
- Der Steuersatz von 45 Prozent wird ab 2027 statt ab 277.826 Euro bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen angewendet. Ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greift ein neuer Steuersatz von 47 Prozent.
Höherer Pauschalsteuersatz für Minijobs ab 01.01.2027:
- Der einheitliche Pauschalsteuersatz für geringfügige Beschäftigungen steigt ab 2027 von 2 Prozent auf 5 Prozent. Der Entwurf enthält keine Aussage, ob oder inwieweit der Arbeitgeber diese Mehrbelastung weitergeben kann.
Neuer Gewerbesteuer-Zerlegungsmaßstab für Rechenzentren:
- Für Rechenzentren soll ab dem Erhebungszeitraum 2027 ein besonderer gewerbesteuerlicher Zerlegungsmaßstab eingeführt werden. Da diese aufgrund des hohen Automatisierungsgrades wenig Lohnsteueraufkommen generieren, profitieren Standortgemeinden bislang kaum bei Anwendung des bisherigen Zerlegungsmaßstabs für Arbeitslöhne. Der neue Zerlegungsmaßstab setzt sich aus dem Zerlegungsmaßstab Arbeitslöhne (10 %) und der Anschlussleistung des Energieversorgers (90 %) zusammen. Ein Rechenzentrum ist eine Struktur, die für die Beherbergung, die Vernetzung und den Betrieb von Computersystemen bzw. Servern genutzt wird und für die Informationstechnik mit einer elektrischen Leistung ab 500 Kilowatt installiert ist. Dazu zählt auch die zugehörige Ausrüstung für die Speicherung, Verarbeitung und/oder Verbreitung von Daten sowie für verbundene Tätigkeiten.