Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat einen Fragen- und Antworten-Katalog zur geplanten Frühstart-Rente herausgegeben.

Mit der Frühstart-Rente sollen junge Menschen ein Startkapital für ihre private Altersvorsorge erhalten. Für Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr will der Staat monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter nach Wahl einzahlen. Zusätzliche Einzahlungen von Eltern oder Dritten sind möglich (begrenzt auf 6.840 Euro pro Jahr). Die Gelder sind bis zum Rentenalter gebunden, eine vorzeitige Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Erträge aus der Frühstart- Rente bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, steuerfrei. Anschließend erfolgt eine volle Besteuerung der Auszahlungsbeträge. Der Gesetzesentwurf wurde im Juli 2026 vorgestellt. Erste Einzahlungen sind ab 2027 für den Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen. Es ist geplant, dass die Auszahlung rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen soll. In den folgenden Jahren erwerben dann zusätzlich immer die Kinder einen neuen Anspruch, die im jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden.