Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, zwei Vertragsgesetze verabschiedet, die im Hinblick auf Transaktionen mit Kryptowerten den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten erweitern. Vorgesehen ist, Informationen über den Handel mit Kryptowerten international regelmäßig auszutauschen.

„Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist es erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten auszubauen“, schreibt die Bundesregierung. In der Vereinbarung haben sich die Staaten verpflichtet, steuerlich relevante Informationen über den Handel mit Kryptowerten zu erheben und untereinander auszutauschen.

 

Erweiterung des Common Reporting Standards (CRS) der EU
  • Dabei handelt es sich zum einen um das Gesetz zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten.
  • Der bisherige gemeinsame Meldestandard CRS erfasst insbesondere Bankkonten, Depotkonten, bestimmte Versicherungen und Beteiligungen an Investmentunternehmen.
  • Der aktualisierte CRS erweitert den Anwendungsbereich unter anderem auf bestimmte elektronische Geldprodukte, digitales Zentralbankgeld, bestimmte Krypto-Derivate und Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren.
  • Mit der Zusatzvereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien bei Vorliegen der darin vorgegebenen Voraussetzungen, die näher bezeichneten und für das Besteuerungsverfahren in den anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen regelmäßig zu erheben und zukünftig als zusätzlichen Bestandteil mit den auf Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten bereits auszutauschenden Daten automatisch an die anderen Vertragsstaaten zu übermitteln.
  • Der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden soll unter Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben erfolgen. Die Daten werden nur den Steuerbehörden des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets übermittelt und nicht veröffentlich.

 

OECD-Crypto-Asset Reporting Framework (CARF/DAC8)
      • Name,
      • Anschrift,
      • Ansässigkeitsstaaten,
      • Steueridentifikationsnummer,
      • Geburtsdatum,
      • Art jedes Kryptowerts,
      • Gesamtbruttobeträge von Transaktionen und
      • Anzahlen von Einheiten und zu meldenden Transaktionen.
  • Die Mehrseitige Vereinbarung war im November 2024 von Deutschland und 26 weiteren Länder unterzeichnet worden.