Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Jahresbeginn 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro.

Die Mindestlöhne in der Altenpflege wurden zum 1. Juli 2026 erhöht. Die Bundesregierung hat die Empfehlungen der Pflegekommission per Verordnung umgesetzt – nun sind sie wirksam geworden. Eine weitere Anpassung ist für das kommende Jahr vorgesehen.

Für Pflegehilfskräfte liegen die Mindestlöhne damit bei 16,52 Euro (ab 01. Juli 2027: 16,95 Euro) brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte bei 17,80 Euro (ab 01. Juli 2027: 18,26 Euro) und für Pflegefachkräfte bei 21,03 Euro (ab 01. Juli 2027: 21,58 Euro). Zudem bleibt es beim Mehrurlaub für Beschäftigte in der Altenpflege. Der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus, beträgt weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche.