Rückforderung der Energiepreispauschale
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Arbeitnehmer zurückzufordern ist, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung nach den gesetzlichen Vorgaben vorgenommen hat.
Hintergrund
Im Streitfall hatte ein Arbeitgeber im Jahr 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von jeweils 300 EUR an seine Arbeitnehmer ausgezahlt und diese Beträge – wie gesetzlich vorgesehen – mit der Lohnsteuer […]
