Geplante Neuerungen aus dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG )

Altersvorsorgeaufwendungen

Im Rahmen der Sonderausgaben können gezahlte Beiträge für Altersvorsorge (insbesondere solche an die DRV, Riester oder Rürup) als sogenannte Vorsorgeaufwendungen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgesetzt werden. Bisher sah das Einkommensteuergesetz vor, dass diese Altersvorsorgeaufwendungen zu 96 Prozent (2023) bzw. zu 98 Prozent (2024) berücksichtigt werden. Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 sieht den vollständigen Sonderausgabenabzug (100%) bereits für […]