E-Mail: Als Nachweis für Empfang zählt nur die Lesebestätigung

Der Nachweis des Zugangs einer E-Mail erfordert eine Lesebestätigung. Der bloße Versand beweist weder den Zugang noch das Lesen der E-Mail.

Hintergrund
In einem Rechtsstreit ging es um die Frage des Zugangs einer E-Mail mit einem Dateianhang, der notwendige Unterlagen zu einem Unfallereignis enthielt.
Die Beklagte hatte bestritten, von der E-Mail Kenntnis erlangt und die Dateianhänge geöffnet zu haben.

Entscheidung
Das Oberlandesgericht (OLG) entschied, dass […]