Steuerliche Behandlung von Verabschiedungsfeiern für Arbeitnehmer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten eines vom Arbeitgeber ausgerichteten Empfangs zur Verabschiedung eines Mitarbeiters in den Ruhestand grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn beim verabschiedeten Arbeitnehmer darstellen. Dies gilt auch dann, wenn Familienangehörige des Mitarbeiters eingeladen sind. Entscheidend ist, dass es sich um eine betriebliche Veranstaltung des Arbeitgebers handelt.
Hintergrund
Ein Kreditinstitut veranstaltete in seiner Unternehmenszentrale einen Empfang zur Verabschiedung seines […]

