Wer zahlt für eine durch die Feuerwehr zerstörte Wohnungstür?

Der Vermieter muss für den Einbau einer neuen Wohnungstür aufkommen, die die Feuerwehr bei einem Einsatz aufgebrochen hatte.

Hintergrund

Nachdem ein Mieter wegen eines medizinischen Notfalls den Notarzt gerufen hatte, konnte dieser die Wohnung nicht betreten, da er die Wohnungseingangstür nicht öffnen konnte. Deshalb brach die herbeigerufene Feuerwehr die Tür auf, um dem Notarzt den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Dabei wurde […]