Vermietung: Sind Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten abziehbar?
Wenn ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen vorzeitig unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt wird und das Grundstück weiterhin vermietet wird, kann die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.
Hintergrund
Die Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von insgesamt fünf Immobilien. Im Jahr 2013 kauften sie die Objekte 1 und 2 und nahmen dafür […]