Keine steuerliche Förderung nach der Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten

Ein vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die sog. Wohnraumoffensive steuerlich gefördert. Das FG Köln hat am 12. September 2024 entschieden (1 K 2206/21), dass die steuerliche Förderung durch eine Sonderabschreibung gemäß § 7b Abs. 1 EStG nicht für Ersatzneubauten gilt, bei denen ein altes Gebäude abgerissen und an derselben Stelle ein neues errichtet […]