Zugangsvermutung per Post auf dem Prüfstand
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Voraussetzungen der postalischen Zugangsvermutung präzisiert. Dabei stellte er klar, dass die Zugangsvermutung nur greift, wenn der Zeitpunkt der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Andernfalls ist die gesetzliche Vermutung nicht anwendbar.
Hintergrund
Die Klägerin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und fertigte ihre Einkommensteuererklärung ohne Unterstützung eines Steuerberaters an.
Das Finanzamt erließ am Freitag, […]