Steuerberatung und Unternehmensberatung für die Immobilien-Branche

Egal ob Eigennutzung oder Vermietung: Wir beraten Sie gerne in Sachen Kauf, Finanzierung und Steuerrecht und helfen Ihnen, mögliche Risiken zu erkennen und zu minimieren. Ebenso sind wir in Verkaufsfällen beratend an Ihrer Seite, zeigen drohende steuerliche Folgen auf und bieten Lösungsansätze. Für weitergehende rechtliche Fragestellungen zum Miet- und Bauvertragsrecht arbeiten wir eng mit unserem Kooperationspartner JuS Rechtsanwälte zusammen.

Unser Plus: Steuer- und Beratungskompetenz mit Branchenkenntnis:

  • Beratung von Investoren und allgemein Investitionen in Immobilien
  • Umsatzsteuer im Immobiliengeschäft
  • Beratung zur Grunderwerbsteuer, Abschreibung, Mieteinnahmen
  • Steuer bei Sanierung, Renovierung, Denkmalschutz
  • Private Fragestellungen, wie häusliches Arbeitszimmer oder Vermietung an Angehörige
  • Steuern bei Veräußerung oder Kauf von Immobilien, wie Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer
  • Erbschaftssteuer bei Immobilien im Nachlass
  • Gewerblicher Grundstückshandel
  • Immobilien-Investitionen im Ausland

Das neue Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) 2022

Ein vielseitig besprochenes Thema, mit dem auch wir uns natürlich beschäftigen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits im Jahr 2018 haben sich die Grundsteuerzahlungen von den tatsächlichen Immobilienwerten zu weit entfernt. Die zentrale Begründung ist, dass die aktuelle Ermittlung der Grundsteuer auf veralteten Werten basiert.

Die Grundsteuerreform zielt daher auf die Beseitigung von Ungerechtigkeiten ab. Es ist tatsächlich möglich, dass für benachbarte Immobilien unterschiedliche Grundsteuer gezahlt werden muss. Aufgrund einer Öffnungsklausel liegt die Umsetzung eines neuen Grundsteuergesetzes nun bei den Bundesländern und Kommunen. Für den Großteil unserer Mandanten wird die Neuregelung für Immobilien in Bayern interessant. Während andere Bundesländer auf eine Grundsteuer setzen, die den Wert des Grundstücks berücksichtigt, wird in Bayern nur die Größe des Grundstücks und die Nutzungsart der Fläche, aber nicht die Lage der Immobilie zählen.

Ab April 2022 wird das Finanzministerium einen Infobrief an Grundstücksbesitzer für eine Grundsteuererklärung verschicken. Dafür verspricht das Ministerium Hilfe online mit den Formularen und sogar eine telefonische Hotline an die man sich wenden kann. Die Grundsteuererklärungen sind zwischen 1. Juli und 31. Oktober abzugeben, deren Erfassung wird dann bis Ende 2022 abgeschlossen sein und daraufhin eine Neubewertung erfolgen.

Außerdem sollen laut Ministerium die Kommunen ihren Hebesatz anpassen, deren Bekanntgabe erfolgt spätestens im Jahr 2024. Die neue Grundsteuerzahlung wird damit erst ab dem Jahr 2025 fällig.

Wir werden diese Schritte natürlich weiterhin detailliert verfolgen und halten Sie auf dem Laufenden, zum Beispiel in unserem aktuellen Newsletter.