I. Gefälschte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten aktuell ein gefälschtes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“. Sie werden darin aufgefordert, einen Betrag von 550 Euro zu zahlen. Mit dem Geldbetrag sollen Betroffene eine angebliche Sperrung ihres Bankkontos aufheben können.
In einem anderen gefälschten Schreiben bestätigt angeblich das BMF, dass ein Unternehmen, welches Kryptowährung verkauft (Krypto-Börsen, bzw. Krypto-Broker) bevollmächtigt ist, 19 % Mehrwertsteuer für den Erwerb von Kryptowährung einzufordern. Es bezieht sich auf tatsächlich stattgefundene Transaktionen und in der zugehörigen E-Mail wird zur schnellstmöglichen Kontaktaufnahme aufgefordert.
In gefälschten E-Mails werden Bürgerinnen und Bürger, wegen einer angeblichen Sonderzahlung für den Sommer 2026 zur finanziellen Abmilderung wetterbedingter Belastungen aufgefordert, über einen Link ihre persönliche Steueridentifikationsnummer anzugeben.
Außerdem tauchen wiederholt Schreiben auf, in denen der Bundesfinanzminister angeblich Anlagemöglichkeiten bewirbt. Diese Schreiben sind grundsätzlich Fälschungen. Auch Werbungen, die online auf solche vermeintlichen Angebote des Finanzministers hinweisen, sind grundsätzlich Fälschungen.
In anderen Fällen werden Bürgerinnen und Bürger per E-Mail kontaktiert unter dem Vorwand, dass Rückerstattungen nicht zugestellt werden konnten, zur Kontaktaufnahme und in der Folge zu Geldzahlungen aufgefordert. Reagieren Sie nicht auf diese E-Mails, sie stammen nicht aus dem Bundesfinanzministerium.
Weitere Warnhinweise:
Aktuell werden Bankverbindungen der Bundeskasse missbräuchlich verwendet und offenbar für betrügerische Aktivitäten genutzt. Bürgerinnen und Bürger werden wohl insbesondere im Zusammenhang mit Trading-Aktivitäten von privaten Unternehmen aufgefordert, eine Zahlung zugunsten der Bundeskasse unter Verwendung einer Bankverbindung der Bundeskasse zu leisten. Die Bundeskasse steht in keinem Zusammenhang mit diesen Aktivitäten. Bitte sehen Sie in derartigen Fällen von einer Zahlung an die Bundeskasse ab.
Gefälschte E-Mails vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Im Namen des BZSt werden aktuell verschiedene gefälschte Schreiben versendet, in denen Verspätungszuschläge, Bearbeitungsgebühren oder Kostenbescheide zur Offenlegungspflicht versendet werden.
Generell warnt die Polizei: Immer wieder sind Betrügerinnen und Betrüger darauf aus, Gebühren oder Steuern (z. B. für ein angebliches Erbe oder einen Kryptogewinn) im Namen des Bundesministeriums der Finanzen oder anderer internationaler Institutionen wie den Internationalen Währungsfonds (IWF/IMF), der Europäischen Zentralbank oder der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) anzufordern. Beachten Sie unbedingt folgende Hinweise, wenn Sie vermeintliche Schreiben dieser Art erhalten:
- Keine der genannten Behörden/Institutionen erhebt Gebühren bei den Bürgerinnen und Bürgern, oder setzt Steuern fest. Es gehört nicht zu deren Aufgaben. Einzig die Finanzämter setzen Steuern fest. Dies erfolgt i. d. R. immer auf dem Postweg oder digital über das gesicherte ELSTER-Postfach.
- Keine der genannten Behörden/Institutionen versendet von sich aus SMS oder WhatsApp-Nachrichten, beziehungsweise E-Mails an Bürgerinnen und Bürger.
Ebenfalls warnt das BMF vor einer Betrugsmasche im Zusammenhang mit dem Handel mit Kryptowährungen:: Es sind vermehrt Fälle bekannt, in denen Bürgerinnen und Bürger bei vermeintlichen Kryptobörsen im Internet Beträge investiert haben. Im Anschluss wird ein größerer Gewinn in Aussicht gestellt für dessen Auszahlung eine Gebühr (z. B. an die AMLA) entrichtet werden muss. Hier beginnt der Betrug bereits bei der vermeintlichen Kryptobörse. Wenn Sie in Kryptowährungen investieren wollen, empfiehlt das BMF dringend, den Anbieter auf seine Seriosität zu überprüfen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Hausbank oder die BaFin mit der Bitte um eine Einschätzung.
II. Des Weiteren macht das Bayerische Landesamt für Steuern auf folgendes aufmerksam: Warnung vor gefälschten E‑Mails der Steuerverwaltung zu angeblichen Betriebsprüfungen
Bundesweit werden derzeit im Namen der Finanzverwaltung Phishing-E-Mails zu angeblichen Betriebsprüfungen versendet. Diese tragen häufig den Betreff „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO“, enthalten meist PDF-Anhänge und werden dem Anschein nach von einer E-Mail-Adresse der Ministerien der Bundesländer (in Bayern beispielsweise „Poststelle@stmfh.bayern.de) verschickt.
Hierbei handelt es sich um Phishing-E-Mails – das Bayerische Landesamt für Steuern warnt eindringlich vor derartigen Betrugsversuchen.
Betriebsprüfungsanordnungen werden bundesweit durch die jeweils zuständigen Finanzämter verschickt – in keinem Falle durch E-Mails von Ministerien. Außerdem erfolgen die Prüfungsanordnungen in Bayern nicht per E-Mail, sondern über das gesicherte ELSTER-Postfach oder postalisch in Papierform. Zudem würden echte Prüfungsanordnungen stets den Namen des Empfängers bzw. Unternehmens, die Adresse, die Steuerarten und Besteuerungszeiträume sowie auch den Namen der Betriebsprüferin bzw. des Betriebsprüfers enthalten und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versandt werden.
Wir empfehlen dringend, solche Phishing-E‑Mails unverzüglich zu löschen und keinesfalls auf enthaltene Links oder Buttons zu klicken, wenn Unsicherheit über die Herkunft besteht. Die Steuerverwaltung fragt niemals per E‑Mail nach sensiblen Daten wie Steuernummer, Kontoverbindung, Kreditkartennummer, PIN oder Antworten auf Sicherheitsfragen. Steuerrelevante Nachrichten werden ausschließlich über das gesicherte ELSTER‑Postfach zugestellt; es werden keine Steuerdaten oder Rechnungen als Anhang per E‑Mail versendet.