Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück
So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 3. Juli 2019 – VI R 36/17.
Ein Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereitgestellt. Das Finanzamt sah dies als ein Frühstück an, das mit den amtlichen Sachbezugswerten zu versteuern sei.
Dem folgte der BFH nicht: Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von […]







