Unternehmen, bei denen es auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu Corona-bedingten Umsatzeinbußen kommt, können Überbrückungshilfe III Plus beantragen, Soloselbständige Neustarthilfe Plus. Beide Programme wurden um drei Monate verlängert. Sie werden nunmehr nicht nur für die Monate Juli bis September, sondern auch für Oktober bis Dezember 2021 gewährt. Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Wurde bereits ein Antrag für die Monate Juli bis September gestellt, kann über einen Änderungsantrag die Überbrückungshilfe III Plus noch für den Verlängerungszeitraum beantragt werden. Die Umsätze für November und Dezember können dabei zunächst geschätzt werden.

Allerdings lässt das Portal des Bundeswirtschaftsministeriums, über das die Anträge gestellt werden, aktuell die Erfassung der Daten für Oktober bis Dezember noch nicht zu.

Die tatsächlichen Umsätze und Kosten sind dann im Rahmen der Schlussrechnung bis zum 30. Juni 2022 nachzuweisen

Stand: 22. November 2021 (ph)