Kreditinstitute sind seit 09.08.2021 verpflichtet, bei Bareinzahlungen von über € 10.000,00 von Kunden, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht, die Vorlage eines aussagekräftigen Beleges als Herkunftsnachweis für den Einzahlungsbetrag zu verlangen.

Dies kann sein:
• Kontoauszug einer anderen Bank/Konto bei dem das Geld abgehoben worden ist
• Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Autoverkauf/Schrottverkauf etc.)
• Letztwillige Verfügungen
• Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen beim Finanzamt

Wenn kein Nachweis erfolgt, meldet das Kreditinstitut die Einzahlung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und diese ermitteln ob ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vorliegt.

Bei Einzahlungen von Kunden mit denen keine Geschäftsbeziehung besteht, gilt dies bereits bei einem Betrag von € 2.500,00.

Stand: 18.08.2021 (HH)