(Stand: 14. April 2020)

Auch bei Unternehmen finden Bestellungen bei Amazon und anderen Online-Riesen immer mehr Anklang. Dienen diese Bestellungen unternehmerischen Zwecken, ist darauf zu achten, dass auch hier eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Ein reiner Kauf- oder Zahlbeleg untersagt den Vorsteuerabzug.

Bei Onlinetickets z.B. von der Deutschen Bahn wird separat die ordnungsgemäße Rechnung per Email verschickt, die dann zu den Buchhaltungsunterlagen zu nehmen ist.