Wer eine Solarstrom-Anlage betreibt, muss diese im sogenannten Marktstammdatenregister eintragen. Dabei handelt es sich um ein umfassendes Online-Register, in das alle stromerzeugende Anlagen eingetragen werden müssen, sofern sie mit dem Stromnetz verbunden sind – das gilt selbst für kleine Stecker-Solar-Geräte, besser bekannt als Photovoltaik-Balkonmodule. Neuanlagen-Besitzer müssen sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme eintragen, für Altanlagen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2021. Die Registrierung kann ausschließlich über das Internet erfolgen. Wer die Eintragung nicht oder verspätet vornimmt muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Pflicht zum Eintrag unter www.marktstammdatenregister.de gilt auch dann, wenn die Anlage bereits in anderen Registern, z.B. bei der Bundesnetzagentur im alten Anlagenregister eingetragen worden ist. Das Marktstammdatenregister, das seit Anfang 2019 online ist, löst unter anderem das bisherige Photovoltaik-Meldeportal vollständig ab. Aber die in den anderen Quellen bisher gespeicherten Daten dürfen wegen der Datenschutzgrundverordnung nicht in das neue Register übernommen werden.

Ziel des Markstammdatenregisters ist es, möglichst viele Informationen in einer Datenbank zu sammeln um damit Angebot und Nachfrage auf dem Energiemarkt besser in Einklang bringen zu können. Abgefragt werden die sogenannten Stammdaten wie Standort, technische Daten und Kontaktdaten. Je nach Anlagenart werden unterschiedlich viele Daten abgefragt. Wer seine Anlage (Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerk, Windenergieanlage oder Notstromaggregat) nicht fristgerecht im Online-Marktstammdatenregister einträgt, riskiert neben einem Bußgeld vor Allem den kompletten Verlust der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG). Ist die Anlage nur beim Netzbetreiber registriert, sinkt der Anspruch auf Einspeisevergütung um 20 Prozent. Die Meldepflicht gilt auch für Anlagen, die bereits viele Jahre laufen. Auch wer keine Einspeisevergütung mehr bekommt, muss seine Anlage melden.

Stand: 15. September 2020