Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 2. Juni 2021 für kleine PV-Anlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke (BHKW) eine neue Vorgabe veröffentlicht, die für die Betreiber solcher Anlagen von (steuerlichem) Vorteil sein können, die aber vor Allem deutliche Verwaltungsvereinfachungen bedeutet.

Im Einzelnen ist geregelt worden:

  1. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlasse¬nen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden.
  2. Vergleichbare BHKW sind solche mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW, wenn die übrigen Voraussetzungen der Ziff. I. erfüllt sind.
  3. Bei den aufgeführten Photovoltaikanlagen und vergleichbaren BHKW i. S. v. Rn. 1 und 2 ist auf schriftlichen Antrag der steuerpflichtigen Person aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre.
  4. Veranlagungen früherer Jahre können unter Hinweis auf diese Vorgaben nicht geändert werden.
  5. Unabhängig von den Regelungen dieses Schreibens bleibt es der steuerpflichtigen Person unbenommen, eine Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen.

Für Sie als Steuerpflichtigen und Betreiber einer solchen Anlage bedeutet das, dass Sie zukünftig auf die Sammlung von Unterlagen und Berechnungen verzichten können. Wenn Sie aber (in der Anlaufphase) Verluste aus der Anlage berücksichtig haben wollen, müssen Sie im Rahmen einer Totalgewinnprognose dem Finanzamt nachweisen, dass die Anlage nach steuerlichen Berechnungen über den gesamten Zeitraum ihrer steuerlichen Laufzeit von 20 Jahren, einen Überschuss erwirtschaften wird.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kanzleien der HBplus-Gruppe gerne zur Verfügung.

Stand: 09.06.2021 (ph)