Besteuerung laufender Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) klärt, wie laufende Einnahmen aus einer sog. typisch stillen Beteiligung eines Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen steuerlich zu behandeln sind. Der BFH stellt klar: Diese Einnahmen gelten grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Arbeitslohn.
Hintergrund
Ein Arbeitnehmer war bei einer GmbH angestellt und gleichzeitig an dieser GmbH als typisch stiller Gesellschafter beteiligt. Das bedeutet, er hat Geld […]


