PFLICHT ZUR EINFÜHRUNG EINES ARBEITSZEITERFASSUNGSSYSTEMS!

Die brandaktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21

Europarechtliche Vorgaben und deren Umsetzung führt immer wieder zu überraschenden Entscheidungen: So stellte die jetzt vom Bundesarbeitsgericht festgestellte Rechtslage die bisher herrschende Auffassung auf den Kopf: Es gibt bereits eine europarechtskonform auszulegende Rechtsgrundlage im deutschen Arbeitsrecht, die Arbeitgeber schon jetzt verpflichtet, Arbeitszeiterfassungssysteme einzuführen!

Zur Erinnerung: Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom […]