Geldwäschegesetz – Vorsicht bei Bargeldeinzahlungen!

Kreditinstitute sind seit 09.08.2021 verpflichtet, bei Bareinzahlungen von über € 10.000,00 von Kunden, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht, die Vorlage eines aussagekräftigen Beleges als Herkunftsnachweis für den Einzahlungsbetrag zu verlangen.

Dies kann sein:
• Kontoauszug einer anderen Bank/Konto bei dem das Geld abgehoben worden ist
• Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Autoverkauf/Schrottverkauf etc.)
• Letztwillige Verfügungen
• Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen beim Finanzamt

Wenn kein Nachweis erfolgt, meldet das Kreditinstitut die Einzahlung […]