Bewirtungsaufwendungen: Regeln im Zusammenhang mit E-Rechnungen
Die Finanzverwaltung hat die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten aktualisiert – insbesondere im Hinblick auf die ab 2025 verpflichtende E‑Rechnung im B2B‑Bereich. Für Unternehmen ist wichtig: Die grundsätzlichen Nachweispflichten bleiben bestehen, werden aber um digitale Anforderungen ergänzt.
Rechnungsanforderungen im Überblick
Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR
Erforderlich sind:
- Name und Anschrift des Restaurants
- Ausstellungsdatum
- Leistungsbeschreibung (z. B. „Speisen und Getränke“)
- Leistungszeitpunkt
- Rechnungsbetrag
Rechnungen über 250 EUR
Zusätzlich notwendig:
- Steuernummer […]
