Pensionsverpflichtung als verdeckte Gewinnausschüttung (Vertragsabschluss nach 60. Lebensjahr)
Das Finanzgericht Münster bestätigte, dass Pensionsrückstellungen an Gesellschafter im Alter von 62 und 63 Jahren vollständig als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu werten sind. Maßgeblich war, dass das Höchstzusagealter von 60 Jahren überschritten und der Erdienenszeitraum von zehn Jahren unterschritten war.
Hintergrund
Ein Ehepaar war zu je 50 % an einer GmbH beteiligt. Die Gesellschafterversammlung beschloss, sowohl dem Ehemann (Gesellschafter-Geschäftsführer), als auch dessen […]

