Steuer- und beitragsfreie Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, zusätzlich zum Entgelt steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen. Der Freibetrag für Leistungen zur Gesundheitsförderung des Arbeitnehmers wurde zum 01.01.2020 auf 600 EUR jährlich angehoben.
Steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung: Für welche Angebote?
Die steuerliche Förderung ist für die beiden folgenden Varianten möglich:
- Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention, die von den Krankenkassen oder der „Zentrale Prüfstelle […]