Bemessung der Grunderwerbsteuer: Instandhaltungsrücklage darf nicht vom Kaufpreis abgezogen werden

Wie hoch die Grunderwerbsteuer ausfällt, richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung – bei einem Grundstückskauf nach dem Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung gemindert werden darf.

Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem eine Klägerin das […]