Einkommensminderung bei verdeckter Einlage eines Gesellschafters
Der BFH hat entschieden, dass die verdeckte Einlage von GmbH-Anteilen durch einen Gesellschafter nicht automatisch zu einer „Einkommensminderung“ im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG führt. Unterbleibt die Besteuerung eines dabei entstehenden (fiktiven) Veräußerungsgewinns beim Gesellschafter, liegt darin keine Einkommensminderung, sondern lediglich eine nicht vorgenommene Einkommenserhöhung.
Hintergrund
Eine Privatperson war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH (im Folgenden: Klägerin). […]







