Immobilien: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem aktuellen Schreiben die Kriterien zur Abgrenzung von sofort abzugsfähigem Aufwand und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bei Gebäuden konkretisiert.

Grundproblem

Die steuerliche Einordnung entscheidet darüber, ob Aufwendungen:

  • sofort steuermindernd berücksichtigt werden können oder
  • nur über Abschreibungen verteilt werden.

Wichtige Kriterien

  • Anschaffungsnahe Aufwendungen:
    Liegen vor, wenn innerhalb von drei Jahren mehr als 15 % des Gebäudekaufpreises in die Renovierung oder Sanierung investiert werden.
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