Immobilienübertragung zwischen Ex-Partnern: Ohne Trauschein gilt keine Grunderwerbsteuerfreiheit
Geht eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft in die Brüche, müssen sich die Ex-Partner häufig über den Verbleib der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses verständigen. Mitunter vereinbaren sie, dass ein Ehegatte bzw. Lebenspartner den Miteigentumsanteil des anderen kauft und die Immobilie dann alleine weiterbewohnt. Das Grunderwerbsteuergesetz hält für eine derartige Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ein besonderes „Steuergeschenk“ bereit: […]