Ansässigkeit im Ausland: Kleinunternehmerregelung ist nicht anwendbar

Unternehmer mit niedrigen Umsätzen können die sogenannte Kleinunternehmerregelung des deutschen Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nehmen, so dass bei ihnen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Sie können in diesem Fall auf den Ausweis und die Abführung der Umsatzsteuer verzichten, im Gegenzug aber auch keinen Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer geltend machen.

Nutzbar ist diese Regelung für Unternehmer, deren Umsatz (zuzüglich Umsatzsteuer) im vorangegangenen Jahr […]