Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 21.11.2024 (VI R 1/23) entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen (agB) steuerlich berücksichtigt werden können. Selbst dann nicht, wenn die Teilnahme an einem ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft im Fitnessstudio erfordert.

Hintergrund der Entscheidung

Die Klägerin hatte von einem Arzt ein Funktionstraining in Form von Wassergymnastik […]