Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken

Das Bundesfinanzministerium (BMF) bestätigt mit Schreiben vom 3.3.2026 die Grundsätze zur Umsatzbesteuerung von Dienstwagen, die Arbeitnehmer auch privat nutzen dürfen. Danach liegt in der Regel ein sogenannter tauschähnlicher Umsatz vor: Der Arbeitgeber überlässt das Fahrzeug, der Arbeitnehmer „bezahlt“ mit einem Teil seiner Arbeitsleistung. Maßgeblich ist, dass die private Nutzung des Fahrzeugs arbeitsvertraglich vereinbart und tatsächlich genutzt wird.

Hintergrund

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat […]