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Niedrig verzinste Darlehen: Welcher Vergleichszinssatz gilt bezüglich der Schenkungsteuer?

In niedrig verzinslichen Darlehen liegt die Gefahr der Annahme einer schenkungsteuerpflichtigen freigebigen Zuwendung. Bei Darlehensgewährung auf unbestimmte Zeit ist der Zinsvorteil auf Grundlage eines Zinssatzes von 5,5 % zu ermitteln, es sei denn, es steht ein anderer Zinssatz fest. Auch ein niedrigerer Vergleichszinssatz der Bundesbank kann als marktüblicher Wert herangezogen werden.

Hintergrund

Der Erblasser A, der 2007 verstarb, hinterließ sein Erbe seiner […]

Niedrig verzinste Darlehen: Welcher Vergleichszinssatz gilt bezüglich der Schenkungsteuer?2025-01-13T08:36:19+01:00

Ukraine-Krieg: Schenkungssteuer

Wenn es sich bei den Zuwendungen um Schenkungen handelt, können ggf. Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG gewährt werden. Das kann u. a. gegeben sein bei Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften und Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, soweit deren Verwendung zu diesem Zweck gesichert ist.

Stand: 09. Mai 2022 (ph)

Ukraine-Krieg: Schenkungssteuer2023-11-07T16:49:03+01:00
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