Soloselbständige müssen Endabrechnung für die Neustarthilfe bis Ende 2021 vornehmen
Für alle Überbrückungshilfen, die November- und Dezemberhilfe sowie die Neustarthilfen sind Schlussrechnungen zu erstellen, in denen die im jeweiligen Förderzeitraum tatsächlich erzielten Umsätze und Fixkosten über ein Online-Tool auf der Plattform des BMWi nachzuweisen sind. Wurden die Coronahilfen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer beantragt, muss dieser auch die Schlussrechnung erstellen und das bis spätestens 30. Juni 2022. […]