Höhere Bruttolistenpreisgrenze für Elektro-Dienstwagen ab 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 wird die steuerliche Förderung für elektrisch betriebene Firmenwagen deutlich ausgeweitet. Die Bruttolistenpreisgrenze für die Anwendung der günstigen 0,25‑%‑Methode steigt von bisher 70.000 EUR auf 100.000 EUR. Damit profitieren künftig auch höherpreisige E‑Fahrzeuge von der attraktiven Dienstwagenbesteuerung.

Was ändert sich ab dem 1.7.2025?

  • Neue Bruttolistenpreisgrenze:
    Für reine Elektrofahrzeuge gilt künftig ein Grenzwert von 100.000 EUR für die Anwendung […]