Für zusammengeballte Überstundenvergütungen kann die Fünftel-Regelung anwendbar sein

Für Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, kann die Tarifermäßigung der sog. Fünftel-Regelung gewährt werden.

Hintergrund

X war als Arbeitnehmer tätig. In den Jahren 2013 bis 2015 hatte er jedes Jahr Überstunden geleistet, die nicht ausgezahlt wurden. Im August 2016 vereinbarte X mit seinem Arbeitgeber die Aufhebung des Arbeitsvertrags zum 30.11.2016. Der Aufhebungsvertrag sah vor, […]