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Ukraine-Krieg: Die Finanzverwaltung gewährt Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden

Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt als Nachweis der Zuwendungen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten wird ein für die Einzahlung eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen anerkannt oder bis zur Einrichtung des Sonderkontos auf ein anderes Konto der genannten […]

Ukraine-Krieg: Die Finanzverwaltung gewährt Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden2023-11-07T16:16:30+01:00

Ukraine-Krieg: Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

Für Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten ist nach den Maßgaben des BMF-Schreibens vom 18.2.1998 der Betriebsausgabenabzug möglich.

Demnach liegen Aufwendungen vor, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt. Dies kann z. B. durch öffentlichkeitswirksame Berichterstattung erreicht werden.

Stand: 09. Mai 2022 (ph)

Ukraine-Krieg: Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen2023-11-07T16:16:43+01:00

Ukraine-Krieg: Arbeitslohnspende

Arbeitslohnspenden bleiben bei der Feststellung des lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz, wenn der Arbeitgeber die Verwendungsauflage erfüllt und dies dokumentiert. Dies gilt für den Verzicht auf Teile des Arbeitslohns oder Teile eines angesammelten Wertguthabens

  • zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung des Arbeitgebers an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern oder
  • zugunsten einer Zahlung des […]
Ukraine-Krieg: Arbeitslohnspende2025-03-27T16:24:46+01:00

Ukraine-Krieg: Schenkungssteuer

Wenn es sich bei den Zuwendungen um Schenkungen handelt, können ggf. Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG gewährt werden. Das kann u. a. gegeben sein bei Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften und Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, soweit deren Verwendung zu diesem Zweck gesichert ist.

Stand: 09. Mai 2022 (ph)

Ukraine-Krieg: Schenkungssteuer2025-03-27T16:25:01+01:00

Informationen zum Entlastungspaket III

Aktuell überschlagen sich die Ereignisse in der „großen Politik“ und die Regierung versucht mit den verschiedensten Maßnahmen den Folgen von Corona- und jetzt auch der Ukraine-Krise gegenzusteuern. Die verschiedenen Beschlüsse der „Ampel“ können Sie den täglichen Nachrichten entnehmen. Über die steuerlichen Auswirkungen der ersten beiden Entlastungs-pakete haben wir Sie in früheren Newslettern informiert. Seit ein paar Tagen hat die Regierung […]

Informationen zum Entlastungspaket III2025-03-27T16:25:22+01:00
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