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Ukraine-Krieg: Die Finanzverwaltung gewährt Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden

Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt als Nachweis der Zuwendungen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten wird ein für die Einzahlung eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen anerkannt oder bis zur Einrichtung des Sonderkontos auf ein anderes Konto der genannten […]

Ukraine-Krieg: Die Finanzverwaltung gewährt Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden2023-11-07T16:16:30+01:00

Ukraine-Krieg: Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

Für Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten ist nach den Maßgaben des BMF-Schreibens vom 18.2.1998 der Betriebsausgabenabzug möglich.

Demnach liegen Aufwendungen vor, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt. Dies kann z. B. durch öffentlichkeitswirksame Berichterstattung erreicht werden.

Stand: 09. Mai 2022 (ph)

Ukraine-Krieg: Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen2023-11-07T16:16:43+01:00
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