Vergütung für Feiertage kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden

Die vergütungspflichtigen Arbeitstage dürfen per Arbeitsvertrag nicht so festgelegt werden, dass Feiertage ohne Vergütung bleiben. Die gesetzliche Regelung darf nicht arbeitsvertraglich ausgehebelt werden.

Hintergrund
Der Kläger war als Zeitungszusteller bei der Beklagten angestellt. Er erhielt eine Vergütung, die sich aus einem “Grundlohn je Arbeitstag” sowie einem “Stücklohn Zeitung je zugestelltes Exemplar” zusammensetzt. Die Belieferung der Abonnenten erfolgte laut Arbeitsvertrag täglich von Montag […]