Was Sie als Arbeitgeber zur Energiepreispauschale wissen sollten
Zusammengefasste Fakten:
- Die von der Bundesregierung beschlossene Energiepreispauschale (EPP) i. H. v. 300 EUR soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen.
- Anspruch auf die EPP haben aktiv tätige Erwerbspersonen.
- Der Anspruch auf die EPP entsteht am 1.9.2022 und wird grundsätzlich mit der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt. Dies gilt jedoch nicht für Arbeitnehmer, die ihre Energiepreispauschale vom Arbeitgeber erhalten. (Siehe unten).
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