Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei elektronisch abrufbaren Daten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Finanzamt nicht automatisch als informiert gilt, wenn steuerrelevante Daten zwar elektronisch abrufbar, aber nicht in der Steuerakte gespeichert sind. Die verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung kann daher auch dann greifen, wenn das Finanzamt die Daten technisch hätte abrufen können, dies aber nicht getan hat.
Hintergrund
Ein Ehepaar wurde gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Die Ehefrau […]









