Spezielle Anforderungen an die Buchhaltung für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufler
Buchhaltungspflichten in Arzt- und Zahnarztpraxen
Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufler, die als Freiberufler (gemäß § 18 Abs.1 EStG) tätig sind, unterliegen keiner Verpflichtung zur Buchführung oder zur Erstellung von Abschlüssen. Da sie nicht als Kaufleute gelten, sind sie lediglich zur Aufzeichnung und nicht zur Buchführung verpflichtet. Die ordnungsgemäße Dokumentation ihrer Betriebseinnahmen und -ausgaben müssen sie an das Finanzamt übermitteln.
In eigener […]